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Die Deutsche Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde regelt Nahrungsergänzungsmittel. Für regulatorische Zwecke müssen Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel und nicht als Arzneimittel behandelt werden. Sie sollen verkauft werden, um Nährstoffe zu ergänzen, die in der Ernährung einer Person fehlen könnten, nicht um Krankheiten vorzubeugen oder zu behandeln,
Blutdruck Nahrungsergänzung günstig.
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