The_Delicius_Delux_Danny
wahnsinns ... nun werde ich verhaun wenn ich rauche? irgendwie glaub ich das noch nicht ganz
abgesehn davon kann ich dann ja auch zurück schlagen ^^
Ne, kannste eben nicht.
Wer dich gerechtfertigt verhaut, gegen den hast du kein Notwehrrecht. Allerhöchstens Notstand - das heißt aber, dass du dazu verpflichtet bist auszuweichen, wenn möglich, und außerdem wird die Tatsache, dass du die Gefahr provoziert hast zu deinen Ungunsten gewertet.
Das Urteil gilt aber ohnehin höchstens in Fällen, in denen jemand ganz gezielt und absichtlich wem anders Rauch ins Gesicht pustet.
Die Frage ist auch ob das OLG das nicht einkassiert...